Schritt für Schritt zur Psychotherapie
Sollten Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu wollen, so können Sie sich direkt an eine niedergelassene Psychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wenden.
Die folgenden „Schritte“ sollen Ihnen den Zugang zur Psychotherapie erleichtern:
Schritt 1: Abklären der Kostenfrage
Die Kosten für Psychotherapie werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn der Psychotherapeut eine Kassenzulassung hat. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.
Sollten Sie privatversichert sein, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Regularien und Details erkundigen.
Die auf dieser Homepage aufgeführten Psychotherapeutinnen verfügen grundsätzlich über eine solche Kassenzulassung.
Neben den kassenzugelassenen Psychotherapeuten gibt es weitere Psychotherapeuten, die im „Kostenerstattungsverfahren“ mit den Krankenkassen abrechnen. Diese Psychotherapeuten verfügen über die gleiche fachliche Qualifikation und sind ebenfalls approbiert. (Über nähere Einzelheiten sollten Sie sich direkt bei den betreffenden Psychotherapeuten informieren.)
Schritt 2: Therapeutinnensuche
Adressen von Psychotherapeutinnen finden Sie außer auf dieser Homepage auch in unserer Broschüre ‚Praxisverzeichnis Psychotherapie für Lübeck und Umgebung‘. Auch die Homepages der Ärzte- und Psychotherapeutenkammern sowie die Telefonbranchenbücher sind hilfreich.
Schritt 3: Formales vor dem Erstgespräch
Sie können einen Psychotherapeuten mit Ihrer Krankenversichertenkarte direkt ohne Überweisungsschein aufsuchen.
Die Praxisgebühr (10,- €) entfällt, wenn Sie einen ärztlichen Überweisungsschein oder einen Befreiungsnachweis vorlegen (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit).
Schritt 4: Kontaktaufnahme zur Therapeutin
Vereinbaren Sie telefonisch ein Vorgespräch mit einer Therapeutin Ihrer Wahl. Aufgrund hoher Nachfrage nach Psychotherapie kann es sein, dass Sie sich auf Wartezeit einstellen müssen.
Schritt 5: Vorgespräche
Das Erstgespräch dient dem Psychotherapeuten dazu, sich einen Überblick über die Beschwerden und deren Zusammenhänge zu verschaffen und zu beurteilen, ob sein Behandlungsangebot passend und hilfreich ist. Darüber hinaus haben auch Sie die Möglichkeit, festzustellen, ob das gegenseitige Beziehungs- und Vertrauensverhältnis tragfähig erscheint, ein längeres intensives Arbeitsbündnis einzugehen.
Häufig entscheidet sich schon im ersten oder zweiten Vorgespräch, ob Ihre Therapie in dieser Praxis durchgeführt werden sollte. Wenn nicht, können Sie weitere Psychotherapeutinnen Ihrer Wahl zu neuen Vorgesprächen aufsuchen. Auch diese Kosten übernehmen die Krankenkassen.
Kommen Sie mit dem Psychotherapeuten überein, dass Ihre Psychotherapie hier durchgeführt werden soll, werden die Therapieziele, die Art der Therapie, formale Rahmenbedingungen und das Setting (Frequenz, Dauer, Einbeziehung von Bezugspersonen etc.) besprochen. Auch muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Die dazu nötigen Antragsformulare sind in der jeweiligen Praxis vorhanden.
Schritt 6: Untersuchung durch eine Ärztin
Bevor Ihr Antrag auf Kostenübernahme eingereicht wird, müssen Sie eine Ärztin, z. B. Ihre Hausärztin, für einen sog. ‚Konsiliarbericht’ aufsuchen (das gilt nicht, wenn Ihre Psychotherapeutin selbst Ärztin ist). Damit soll sichergestellt sein, dass körperliche Ursachen für die vorliegende Symptomatik nicht übersehen werden und keine medizinischen Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen.
Schritt 7: Das Antragsverfahren
Eine Psychotherapie kann als Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden. Eine Kurzzeittherapie umfaßt maximal 25 Sitzungen. Sie kann bis zur 20. Sitzung in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.
Eine Langzeittherapie dauert je nach Therapieverfahren unterschiedlich lang. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung möglich.
Der Antrag auf Psychotherapie wird seitens der Krankenkasse von einem Gutachter geprüft. Danach teilt Ihnen Ihre Krankenkasse die Bewilligung der beantragten Kostenübernahme mit, so daß nun mit Ihrer Psychotherapie begonnen werden kann. Sollte Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnen (was selten vorkommt), so kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
Sollten Sie in einer laufenden Psychotherapie den Therapeuten (bzw. das Psychotherapieverfahren) wechseln wollen, so ist dies grundsätzlich möglich, bedarf aber wieder eines Antragsverfahrens bei Ihrer Krankenkasse mit ggf. gutachterlicher Prüfung.



